Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Be- und Entladen

Das zu transportierende Pferd wird vom Auftraggeber / Eigentümer oder dessen Beauftragten ver- und entladen.

Sollte das Pferd durch uns ver- bzw. entladen werden besteht keinerlei Haftung für auftretende Schäden unsererseits. Es sei denn wir hätten nachweisbar grob fahrlässig gehandelt.

 

2. Haftung

Schäden die durch das zu transportierende Pferd verursacht werden sind von der Tierhalterhaftpflichtversicherung oder vom Eigentümer des Pferdes zu tragen.

Dies gilt auch für Schäden die

  • beim Be- und Entladen sowie während des Transports entstehen.
  • an Equipment, welches uns zum Transport übergeben wurde, entstehen.
  • durch den Verlader (Eigentümer/Beauftragten) oder dessen Verhalten entstehen.

 

3. Zahlung

Die Zahlung des vereinbarten Beförderungsentgelts ist im Voraus, spätestens vor Fahrtantritt in bar zu leisten.

Eine Zahlung per Vorabüberweisung ist ebenfalls möglich.

 

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz (Oranienburg)

 

5. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

 

Stand: September 2020

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